Schulkommission
Gemäss kant. Volksschulgesetz- und -verordnung, gemäss kant. Kindergartengesetz und -verordnung, Schulzahnpflege gemäss Ausführungsbestimmungen des Gemeinderates, Erwachsenenbildung. Verwaltung der Schulliegenschaften Im weiteren wird auf das Schulreglement der EG Wynau verwiesen. Gemäss kantonaler Gesetzgebung (Lehrerwahl und -anstellung etc.). Entscheid über die Erteilung von Spezialunterrichten Arbeitsvergaben bis max. Fr. 10'000.--. Wahlbehörde ist der Gemeinderat.
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