Willkommen auf der Website der Gemeinde Wynau



Sprungnavigation

Von hier aus k?nnen Sie direkt zu folgenden Bereichen springen:
Startseite Alt+0 Navigation Alt+1 Inhalt Alt+2 Suche Alt+3 Inhaltsverzeichnis Alt+4

Abstimmungen

Urnenstandort Urne beim Gemeindehaus: 1 Stock, Gemeindehaus, Schulhausstrasse 22, 4923 Wynau
Urnen Öffnungszeiten Urne beim Gemeindehaus: Abstimmungssonntag 10.00 - 12.00 Uhr.
Hinweis Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate sind auf der Website des Kantons und des Bundes publiziert.

Die Abstimmungserläuterungen und der Abstimmungstext als Hörbuch
Für blinde, sehbehinderte oder sonst lesebehinderte Bürgerinnen und Bürger bietet der Kanton Bern seine Abstimmungsunterlagen Abstimmungserläuterungen und Abstimmungstext - kostenlos als Hörzeitschrift an. Diese wird in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Bibliothek für Blinde und Sehbehinderte SBS im international anerkannten DAISY-Format produziert und auf einer CD verschickt. Bücher und Zeitschriften im DAISY-Format können auf speziellen DAISY-Playern aber auch am PC oder auf allen MP3-fähigen CD-Playern und DVD-Playern abgespielt werden.

Wenn blinde, sehbehinderte oder lesebehinderte Stimmberechtigte daran interessiert sind, die Abstimmungsunterlagen zusätzlich als DAISY-Hörzeitschrift zu erhalten, können diese abonniert werden bei:

Blindenbibliothek SBS
Grubenstrasse 12
8045 Zürich
043 333 32 32
medienverlag@sbszh.ch
Bedingungen / Voraussetzungen Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.
Brieflich abstimmen Was ist zu beachten?
  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
  4. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren) oder es während der Bürostunden auf der Gemeinde abgeben. Der Brief muss spätestens am Freitag beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!)

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
  • ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
  • die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
  • das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist



Schulhausstrasse 22 Postfach 4923 Wynau | E-Mail: info@wynau.ch | Tel.: 062 / 918 80 60

Impressum  |  Datenschutz

Druck VersionPDF