Inhalt

Gemäss kant. Volksschulgesetz- und -verordnung, Schulzahnpflege gemäss Ausführungsbestimmungen des Gemeinderates, Erwachsenenbildung. Verwaltung der Schulliegenschaften
Im weiteren wird auf das Schulreglement der EG Wynau verwiesen.

Gemäss kantonaler Gesetzgebung. Entscheid über die Erteilung von Spezialunterrichten
Arbeitsvergaben bis max. CHF 10'000.-. Wahlbehörde ist der Gemeinderat.

Kontakt

Schulkommission
Schulhausstrasse 22
4923 Wynau
Tel. 062 918 80 60
Fax 062 918 80 70
info@wynau.ch

Website

Personen

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt