Kehricht und Sperrgut
Verantwortlich:
Grundgebühren Haushalte per 1. Januar 2018 Jede Haushaltung hat eine Grundgebühr zu entrichten. Diese wird pro Haushalt/Gewerbe erhoben. Die Grundgebühr wird jährlich in Rechnung gestellt und beträgt exkl. MWSt:
Benützungsgebühren Haushalte (Kehrichtssackgebühr) Die KEBAG-Sackgebühr wird entsprechend der Kehrichtsackgrösse erhoben. Die Säcke werden im Verkauf in 10er-Rollen zu folgenden Preisen (inkl. MwSt) angeboten.
Benützungsgebühren Haushalte (Klein- und Grobsperrgutgebühr) Die Gebühren für die Klein- und Grobsperrgutabfuhr werden pro wie folgt erhoben und betragen pro 10er-Bogen folgende Preise inkl. MwSt:
Containergebühren Gewerbe Bei Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben wird die Benützungsgebühr pro Containerleerung erhoben (Einzelmarke). Für jede Leerung ist der Container mit einer Marke zu versehen. Für einen 10er-Bogen Containermarken werden folgende Preise inkl. MwSt. verrechnet:
Informationen zu nicht erwähnten Abfallarten können bei der Einwohnergemeinde erfragt werden.
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