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Wasserbezüge zum Auffüllen der Bassins und Pools sind meldepflichtig. Ohne Genehmigung sind Wasserbezüge verboten, sie machen sich strafbar.

Bewilligte Termine sind einzuhalten, bzw. dürfen nicht selbst und ohne unsere Kenntnis geändert werden. Auch bei schlechter Witterung sind diese aufzufüllen.

Die Becken sind langsam aufzufüllen Und es ist Sorge zum eingefüllten (Trink)wasser zu tragen.

Durch Ihre Anmeldung können wir die Termine koordinieren und teure Spitzenwerte, welche vom WUL mit erhöhten Tarifen speziell verrechnet werden, vermeiden.

Bei der Entleerung des Beckens wollen Sie bitte folgende Punkte beachten:
• Für diejenigen, die das Wasser mit Chlor oder anderen chemischen Produkten behandeln, bitte vor der Entleerung mindestens eine Woche keine Mittel beigeben.
• Das Wasser entweder versickern lassen oder dem Meteorwasserkanal zuführen.
• Das Reinigungswasser von Filter und Becken jedoch dem Schmutzwasserkanal zuführen.

Anmeldungen zum Auffüllen des Bassins / Pools können Sie mit dem dafür vorgesehenen Talon am Schalter der Gemeindeverwaltung Wynau oder direkt per Mail unter info@wynau.ch mit den folgenden Angaben machen:
Name und Vorname, Adresse, Telefonnummer, gewünschter Termin zum Wasserbezug (Datum und Zeit), Menge in Kubik.

Danken für Ihre frühzeitige Anmeldung (mindestens sieben Tage vor dem gewünschten Bezugstermin). Die Anmeldungen werden in der Eingangs-Reihenfolge berücksichtigt.

Gemeindebetriebe-, Bau und Planungskommission Wynau

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