Inhalt

Wenn Mutter oder Vater ihre Unterhaltspflicht gegenüber einem unmündigen Kind nicht erfüllen, hat das Kind auf Gesuch hin Anspruch auf unentgeltliche Hilfe bei der Vollstreckung der Unterhaltsansprüche bzw. Anspruch auf einen Vorschuss für laufende elterliche Unterhaltsbeiträge.

Für den nachehelichen Unterhalt wird auf Gesuch hin Inkassohilfe bei der Vollstreckung der Unterhaltsansprüche geleistet.

Weitere Auskünfte oder Anmeldungen sind zu richten an:
Soziale Dienste
Meiniswilstrasse 2
4912 Aarwangen
062 926 64 00

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