Für die Aufnahme des Siegelungsprotokolls sind Testamente sowie Ehe- und Erbvertrag (sofern vorhanden) bereitzuhalten. Zudem muss über das Vermögen und die gesetzlichen Erben Auskunft erteilt werden können.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindeschreiberei | 062 918 80 60 | info@wynau.ch |