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Bei einem Todesfall haben die Angehörigen den Todesfall bei der Einwohnergemeinde zu melden. Zusammen mit den Angehörigen wird ein Siegelungsprotokoll zu Händen des Regierungsstatthalteramts erstellt. Wenn nötig werden erbsichernde Massnahmen eingeleitet.

Für die Aufnahme des Siegelungsprotokolls sind Testamente sowie Ehe- und Erbvertrag (sofern vorhanden) bereitzuhalten. Zudem muss über das Vermögen und die gesetzlichen Erben Auskunft erteilt werden können.

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