Persönliche Meldung
Melden Sie die neue Adresse persönlich bei der Einwohner- und Fremdenkontrolle. Mitzunehmen ist der Niederlassungsausweis / Schriftenempfangsschein oder der Ausländerausweis sowie den Reisepass / die Identitätskarte.
Zivilschutzpflichtige
Das Dienstbüchlein ist zur Adressänderung bei der Zivilschutzstelle abzugeben.
Militärpflichtige
Das Dienstbüchlein ist für die Adressänderung dem Sektionschef Bern einzusenden.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindeschreiberei | 062 918 80 60 | info@wynau.ch |