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Wer sich in Wynau aufhält, ohne den bisherigen Wohnsitz aufzugeben, muss sich innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle als Wochenaufenthalterin oder als Wochenaufenthalter persönlich anmelden. Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter haben bei der Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde einen Heimatausweis oder Interimsausweis anzufordern und diesen in der Aufenthaltsgemeinde zu hinterlegen. Als Quittung wird ein Aufenthaltsausweis ausgestellt. Typische Gründe für einen Wochenaufenthalt sind:
  • Studium
  • Befristeter Arbeitsaufenthalt / Berufsausbildung / Lehre
  • Saison- bzw. Sommer- und Winteraufenthalt

Der steuerrechtliche Wohnsitz einer Person befindet sich dort, wo sie sich mit der Absicht des dauernden Verbleibens aufhält (Art. 4 und Art. 165 des Steuergesetzes). Das Steuerbüro prüft aufgrund gesetzlicher Grundlagen und diversen Bundesgerichtsentscheiden in regelmässigen Zeitabständen mit einem Fragebogen, ob die Voraussetzungen für einen Wochenaufenthalt in Wynau erfüllt sind.

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