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Das Kantonale Laboratorium ist für die amtliche Lebensmittelkontrolle zuständig und überwacht, dass die Vorschriften im Lebensmittelgesetz (Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten vor gesundheitlichen Gefährdungen und Täuschungen, Sicherstellung des hygienischen Umgangs mit Lebensmitteln) eingehalten werden.

Zu den Lebensmitteln gehören
Nahrungsmittel, d.h. Erzeugnisse, die dem Aufbau und Unterhalt des menschlichen Körpers dienen (also auch Trinkwasser)
Genussmittel: alkoholische Getränke und Tabak sowie andere Raucherwaren

Wer Lebensmittel abgeben will, ist für deren Qualität und Kennzeichnung selbst verantwortlich. Er muss im Rahmen seiner Tätigkeit mit einer geeigneten Selbstkontrolle dafür sorgen, dass seine Waren den Vorschriften entsprechen und sie, soweit nötig, untersuchen lassen.

http://www.gef.be.ch/gef/de/index/gesundheit/gesundheit/verbraucherschutz/lebensmittelkontrolle.html