Zu den Lebensmitteln gehören
Nahrungsmittel, d.h. Erzeugnisse, die dem Aufbau und Unterhalt des menschlichen Körpers dienen (also auch Trinkwasser)
Genussmittel: alkoholische Getränke und Tabak sowie andere Raucherwaren
Wer Lebensmittel abgeben will, ist für deren Qualität und Kennzeichnung selbst verantwortlich. Er muss im Rahmen seiner Tätigkeit mit einer geeigneten Selbstkontrolle dafür sorgen, dass seine Waren den Vorschriften entsprechen und sie, soweit nötig, untersuchen lassen.
http://www.gef.be.ch/gef/de/index/gesundheit/gesundheit/verbraucherschutz/lebensmittelkontrolle.html