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Die Gemeinde bewegt sich: Arbeitsplätze entstehen, Beschäftigte und ihre Familien suchen Wohnraum, zunehmendes Verkehrsaufkommen muss ortsverträglich bewältigt werden.

Mit der Ortsplanung stellt die Gemeinde die zweckmässige Nutzung des Bodens sowie die geordnete Besiedlung und die bauliche Entwicklung des Gemeindegebiets sicher. Die Ortsplanung beschäftigt sich in Kooperation mit den umliegenden Gemeinden, der Region und dem Kanton mit der Erarbeitung raumplanerischer Zielsetzungen und Massnahmen. Namentlich dem Ausarbeiten von Bauvorschriften, Überbauungsordnungen, etc.

Das Baureglement und der Zonenplan dienen als Basis für die Bauplanung. Darin sind die verbindlichen Bauvorschriften festgelegt. Sie können bei der Gemeindeverwaltung abgeholt oder online bestellt werden. Neben dem Zonenplan und dem Baureglement verfügt die Ortsplanung über folgende Instrumente:

  • Überbauungsordnungen
  • Plan Lärmschutz/Empfindlichkeitsstufen
  • Plan der Schutzgebiete und Schutzobjekte
  • Richtplan Verkehr
  • GEP (Generelle Entwässerungsplanung)
  • GWP (Generelle Wasserplanung)

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