Inhalt

Möchten Sie einen Gast bis zu drei Monaten in die Schweiz einladen? Als Gastgeber oder Gastgeberin verpflichten Sie sich, für den Lebensunterhalt des Gastes während des Aufenthalts in der Schweiz bis zu einem Betrag von Fr. 30'000.-- aufzukommen. Die Garantie umfasst sämtliche Kosten wie Unterkunft, Verpflegung, Arzt, Spital, Unfall, Rückreise, usw.


Vorgehen
Der Gast muss sich bei der Schweizer Vertretung (Botschaft) im Ausland melden und das Formular "Garantieerklärung" verlangen. Ausgefüllt schickt er dieses dem Gastgeber oder der Gastgeberin in die Schweiz. Der Gastgeber oder die Gastgeberin ergänzt das Formular und unterzeichnet die Garantieerklärung. Diese wird mit folgenden Unterlagen der Fremdenkontrolle zugestellt:
  • Auszug aus dem Betreibungsregister
  • Sozialdienstbestätigung
  • Lohnabrechnungen der letzten vier Monate
  • Nachweis einer Reiseversicherung

Bei einem positiven Entscheid wird der Gesuchsteller von der Schweizer Vertretung im Ausland informiert.


Meldepflicht
Wer eine Person aus dem Ausland beherbergt, muss dies der Fremdenkontrolle melden.

Zugehörige Objekte

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