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Gegen Gebühr können bei der Einwohnergemeinde Wynau Testamente ortsansässiger Personen hinterlegt werden. Das Testament kann während den Öffnungszeiten abgegeben bzw. für Änderungen oder zur Vernichtung abgeholt werden. Bei der Entgegennahme oder der Herausgabe eines Testaments muss sich die betroffene Person ausweisen.

Ein Testament ist nur gültig, wenn es von Hand geschrieben, mit Ort, vollständigem Datum und Unterschrift versehen oder von einem Notar beurkundet ist.

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