Verkehrsmassnahmen Schulhausstrasse 22 / 24
Der Gemeinderat von Wynau verfügt, gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr sowie Art. 44 Abs. 1 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 die folgenden, nicht zustimmungspflichtigen Verkehrsmassnahmen:
- Halteverbot bei den Parkplätzen beim Gemeindehaus, Schulhausstrasse 22 ab 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Der Parkplatz steht ausschliesslich den Besuchern, sowie den Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung zur Verfügung.
- Halteverbot bei den Parkplätzen an der Schulhausstrasse 24 ab 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Die gekennzeichneten Parkplätze stehen nur für die Mitarbeiter der Schule Wynau zur Verfügung.
- Die Elektroladestationen stehen nur für Elektrofahrzeuge zur Verfügung.
Die Verkehrsmassnahmen werden signalisiert. Der öffentliche Parkplatz ohne Halteverbot an der Schulhausstrasse 24 ist gekennzeichnet.
Diese Verfügung tritt nach ihrer Veröffentlichung im Amtsanzeiger von Donnerstag, 16. März 2023 sowie nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 60ff des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Oberaargau erhoben werden. Die Beschwerde ist mindestens im Doppel einzureichen und muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismittel, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Wynau, 13. März 2023
Gemeinderat Wynau