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Heirat in der Schweiz

Brautpaare, die sich in der Schweiz trauen lassen wollen, wenden sich persönlich an das Zivilstandsamt des Schweizerischen Wohnorts der Braut oder des Bräutigams. Bei Wohnsitz in Wynau  ist das Zivilstandsamt in Langenthal (Jurastrasse 22, 4900 Langenthal, 031 635 42 70, za.oberaargau@pom.be.ch) zuständig. Die Einwohner- und Fremdenkontrolle erhält direkt vom Zivilstandsamt eine Ehemitteilung. Die Daten im Einwohner- sowie Steuerregister werden angepasst.

Durch die Heirat ändert die AHV-Nummer der Ehefrau. Der Arbeitgeber muss einen neuen AHV-Ausweis bestellen. Sind Sie nicht erwerbstätig, übernimmt dies die AHV-Zweigstelle der Gemeinde Wynau ür Sie.


Schweizer Staatsanghörige

Für Schweizer Staatsangehörige sind neue Heimatscheine notwendig. Die Einwohnerkontrolle bestellt diese und verrechnet sie zusammen mit dem neuen Niederlassungsausweis.

Benötigen Sie auf den neuen Namen einen Reisepass oder eine Identitätskarte? Wenn Ihnen der neue Niederlassungsausweis noch nicht zugestellt wurde, bringen Sie bei der Bestellung der Ausweise Ihren Familienausweis mit. Wenn Sie unmittelbar nach der Trauung einen neuen Ausweis brauchen, können Sie beim Zivilstandsamt eine Trauungsermächtigung zur Passbeschaffung verlangen (die Trauungsermächtigung ist bei der Ausweisbestellung abzugeben).


Andere Staatsangehörigkeit

Wir werden den Migrationsdienst über Ihre Heirat informieren. Reisepässe auf den neuen Namen können bei der zuständigen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) beantragt werden. Namensänderungen im Ausländerausweis werden nur vorgenommen, wenn der Reisepass geändert wurde.

Preis

Zivilstandesamt Langenthal: 031 635 42 70