Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich spätestens am Tag des Wegzugs am Schalter der Einwohnergemeinde Wynau abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Niederlassungsausweis / Schriftenempfangsschein
- Reisepass oder ID
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
- Ausländerausweis
- Reisepass oder ID
Zivilschutzpflichtige
Das Dienstbüchlein ist zur Adressänderung bei der Zivilschutzstelle des neuen Wohnorts abzugeben.
Militärpflichtige
Das Dienstbüchlein ist für die Abmeldung dem Sektionschef des alten Wohnortes einzusenden.
Preis
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindeschreiberei | 062 918 80 60 | info@wynau.ch |