Inhalt

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich spätestens am Tag des Wegzugs am Schalter der Einwohnergemeinde Wynau abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
  • Niederlassungsausweis / Schriftenempfangsschein
  • Reisepass oder ID

Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
  • Ausländerausweis
  • Reisepass oder ID
Bei einem Wegzug ins Ausland ist die Auslandsadresse und eine Kontaktadresse in der Schweiz zwingend zu hinterlegen. Bitte melden Sie sich frühzeitig beim Bereich Steuern der Gemeinde Wynau. Eine Steuererklärung muss vor der Abreise ausgefüllt werden.

Zivilschutzpflichtige
Das Dienstbüchlein ist zur Adressänderung bei der Zivilschutzstelle des neuen Wohnorts abzugeben.

Militärpflichtige
Das Dienstbüchlein ist für die Abmeldung dem Sektionschef des alten Wohnortes einzusenden.

Preis

gratis

Zugehörige Objekte

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