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1676
Die freundnachbarlichen Beziehungen zwischen den Ständen Solothurn und Bern wurden oft im volkstümlichen Spruch "Solothurn und Bärn hei en-anger gärn" gelobt. Jedoch waren die guten Beziehungen zeitweise durch verschiedene Differenzen und kleine Händel getrübt. Abgesehen von früheren kleineren Reibereien kam es 1676 zwischen Bern und Solothurn zu ernsthaften Streitigkeiten wegen der Schiff-Fahrt, im besonderen wegen der Fähren auf der Aare.

Dem Vogt von Aarwangen war die Fährverbindung zwischen Wolfwil und Wynau ein Dorn im Auge. Im Jahre 1676 klagte der dortige Fährmann, er sei schon des öfteren durch Leute des Vogtes von Aarwangen belästigt worden, und der Vogt selber, Hans Rudolf Steiger, habe ihm unter heftiger Bedrohung schon zweimal den Weidling wegnehmen lassen. Die Solothurner zeigten sich erstaunt und befremdet ob dieses Vorgehens, und sie verlangten, dass die Fähre künftig in Ruhe gelassen werde. Man gabe dem Fährmann seinen Weidling wieder zurück, aber nicht lange dauerte es, störten die Leute des Landvogts erneut den Schiffsverkehr. Man löste mutwillig das Schiff vom Seil und liess es aareabwärts treiben. Oder man überrumpelte den "Fehren" und nahm ihm das Schifflein wieder weg. So ging es über Jahrzehnte hinweg. Klagen und Drohungen hüben und drüben knüpften sich aneinander, und ein endloser "Federkrieg" entstand daraus. Der Landvogt von Aarwangen hatte immer dasselbe Argument: Es werde ihm zum Nachteil allerhand fremde Personen und Waren über die Fähre "gestossen". Dadurch erleide er verminderte Brückenzollein-nahmen. Die Solothurner aber bestanden auf ihrem Fahrrecht, das sich auf undenkliche Jahre stützte. Die Herren setzten immer wieder für ihren Fährmann ein, zumal sie, da die Schiffsverbindungen Staatsregalien waren, jährlich einen Lehenszins von 2 Pfund 10 Schilling erhielten.

Seine Klagen richtete der Landvogt von Aarwangen an die Gnädigen Herren von Bern, die dann die entscheidende "Erkenntnis" nach Solothurn schickten. Aehnlich wie das Schreiben aus dem Jahre 1692 lauten auch die andern. Es heisst: "Das far zu Wolfweil ist durch den Fehren daselbst ungemacht unterschiedlicher freündlicher Vermahnungen und Beteüungen, auch von ihme beschehenen Versprechungen eine lange Zeit daher also missbraucht worden, mit Hinüberführung allerhand Personen, auch schlimmen Bätel- und Diebesgsind, so sonsten die Landstrass nit wohl brauchen darff ledig und beladen, so tags, so nachts, früh und spaht, dass wir es nicht länger tolerieren könnend, sondern und entschlossen, weilen es hiervor nit anderst gestattet worden, als denen so Güeter anstossend gehabt, und durch den Missbrauch viel looses gsind und verbotne wahr in ausser land komt, wir auch derdurch an ausser Zollsgerechtigkeit zu Aarwangen nit geringen Schaden empfinden, dasselbe abzuschaffen, also dass si offt es gebraucht wird die Schiff oder weydlingweggenommen und abgeschaffet werden sollind, dessen Eüch, damit Ihr Eüch darab nit befrömdet, verständigen wollen. - 23. Sept. 1692 Canzley Bern."

An einer Tagsatzung in Baden beschlossen im Juli 1696 bernische und solothurnische Abgeordnete, dass dem Fährmann künftig verboten sei, zollbare Waren und "passierende" oder sonst verdächtige, "verschreyte, unbekandte" Leute über die Aare zu führen. Seinen Weidling dürfe er nur zur "Kommlichkeit" beidseitiger benachbarter Untertanen gebrauchen., dagegen nichts unternehmen, das dem bernischen Zollrecht in Aarwangen nachteilig sei. Aber auch dieses Uebereinkommen wurde nur kurze Zeit eingehalten. Den Bernern war die Schiffs-Verbindung im Wege. Sie verlangten sogar offiziell, man solle diesen ganz einstellen. Später hat sich der Zollbeamte von Aarwangen beim "Fergen" von Wolfwil verschiedene Male so geäussert, dass er fremde, zollbare Personen und Waren ungehindert über die Aare führen könne, von ihnen aber der Zoll verlangen und diesen sodann dem Zolleinnehmer einhändigen solle. Auf diesen Vorschlag ging in der Folge aber kein Fährmann ein.- Nach und nach verloren sich die ermüdenden Händel, und nach 1780 liest man nichts mehr dergleichen.

Gelegentliche Auseinandersetzungen und Spötteleien über die Aare ergaben sich auch in späteren Zeiten, besonders unter den jungen Burschen immer wieder. So wissen unsere Väter sich zu erinnern, wie jeweils der Spottvers der "Woufeler" tönte: "D`Wynaouer si Naare, si zieh der leng Chaare bärguf und bergab und riisse em Tüüfu di Hingere ab." Etwas weniger prosaisch tönte es zurück: "Woufeler Lööle, Bääse-Buebe!" Wolfwil war tatsächlich einmal ein Besenbinderdorf. Weil die Glocken der katholischen Kirche Wolfwil an für Reformierte ungewöhnlich Tageszeiten läuten, hört man zuweilen den neckischen Ausspruch:"Loset, d`Woufeler hei wieder e Bääse fertig!"

Die Fährlinie hat sich als eine der letzten auf der Aare bis in unsere Tage hinüberretten können.